Netzfokus GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Netzfokus GmbH
Justus-von-Liebig-Ring 14, 25451 Quickborn

- im folgenden Netzfokus genannt -

1Allgemeines

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Netzfokus und dem Kunden geschlossen werden.

1.2Netzfokus bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Erstellung bzw. Entwicklung von Webseiten und Onlineshops (einschließlich Wartung und Pflege). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Netzfokus und dem Kunden.

1.3Netzfokus schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.4Netzfokus ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Netzfokus bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Netzfokus ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.5Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Netzfokus – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

1.6Wo in diesen AGB von Projekten die Rede ist, sind je nach Auftrag Webseiten oder auch Onlineshops gemeint.

1.7Verträge über die von Netzfokus angebotenen Leistungen kommen mit der Gegenzeichnung eines Auftrags durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten an Netzfokus und nach Auftragsbestätigung durch Netzfokus zustande. Die Erteilung einer Rechnung steht der förmlichen Auftragsbestätigung gleich.

1.8Die Änderung schriftlich fixierter Vertragsbedingungen bedarf ihrerseits der Schriftform. Nebenabsprachen wurden nicht getroffen.

2Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1Sofern der Kunde Netzfokus Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür Sorge zu tragen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Netzfokus von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Netzfokus ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Netzfokus wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

2.2Der Kunde ist verpflichtet, alle von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken usw.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.3Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung des Projektes und sonstiger Werke (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese Netzfokus rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Netzfokus nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile des Projektes mit einem Platzhalter versehen.

2.4Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

2.5Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Netzfokus gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

2.6Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Netzfokus dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

3Projekterstellung

3.1Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Projekterstellung auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.2Gegenstand von Projekt-Erstellungsverträgen zwischen Netzfokus und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Projekte oder die Erweiterung bestehender Projekte (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Verträge zur Projekterstellung sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

3.3Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Projekte für alle gängigen Browser in ihrer jeweils aktuellsten Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.4Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Netzfokus und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Netzfokus zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Projektinhalte. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Netzfokus dar. Netzfokus wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche und in Abstimmung mit dem Kunden ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Netzfokus und dem Kunden zustande.

3.5Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Netzfokus nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

3.6Sofern die Entwicklung des Projektes in einer Entwicklungsumgebung stattfindet, kann der Kunde jederzeit auf diese Umgebung zugreifen und Wünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist Netzfokus nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

3.7Sobald das Projekt fertiggestellt wurde, wird Netzfokus den Kunden zur Abnahme des Projektes auffordern.

3.8Voraussetzung für die Tätigkeit von Netzfokus ist, dass der Kunde Netzfokus sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nur teilweise nach, kann Netzfokus dem Kunden den hierdurch zusätzlich entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

3.9Die gegenüber Netzfokus unterbreiteten Informationen gelten als nicht vertraulich und zur Veröffentlichung freigegeben, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

3.10Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

3.11Die Vergütung für die Projekterstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

3.12Sofern der Kunde für das Projekt keine Hosting-Dienstleistungen von Netzfokus, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt Netzfokus keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit des Projektes. Sollte Netzfokus ein Mehraufwand durch das Hosting bei einem Drittanbieter entstehen, kann Netzfokus diesen dem Kunden in Rechnung stellen.

4Besondere Bestimmungen für die Wartung von Projekten

4.1Nach Fertigstellung des Projektes und/oder einzelner Teile hiervon kann Netzfokus dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf das Projekt anbieten. Netzfokus kann auch die Wartung von Drittprojekten anbieten. Jedoch ist weder Netzfokus zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Netzfokus in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.

4.2An Netzfokus vergebene Wartungsaufträge bzw. Wartungsverträge sind Dienstverträge im Sinne von §§ 611 ff. BGB, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

4.3Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Projekte für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

4.4Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von Netzfokus kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder Netzfokus gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.

4.5Netzfokus haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von Netzfokus liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

4.6Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung des Projektes. Netzfokus schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

5Webhosting und Domainregistrierung

5.1Netzfokus bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Projekterstellung – auch Leistungen im Bereich Hosting und Domainregistrierung an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. Netzfokus ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.

5.2Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt Netzfokus im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält nur auf seinen expliziten Wunsch Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.

5.3Die Verfügbarkeit der von Netzfokus zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von Netzfokus nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, Technische Probleme etc.). Erkennbare Mängel oder Störungen sind Netzfokus unverzüglich anzuzeigen.

5.4Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.

5.5Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von Netzfokus zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.

5.6Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er Netzfokus oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

5.7Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von Netzfokus in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:

5.7.1Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Netzfokus wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.

5.7.2Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet.

5.7.3Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Netzfokus wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

6SEO-Marketing und SEA-Kampagnen

6.1Netzfokus bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO-Marketing) an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Netzfokus ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von Netzfokus das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Auftraggeber ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.

6.2Netzfokus bietet dem Kunden ferner Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Netzfokus ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. Netzfokus hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. Netzfokus trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Netzfokus unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.

7Preise und Vergütung

7.1Von Netzfokus genannte Preise verstehen sich netto in Euro.

7.2Die Vergütung für die Projekterstellung und sonstige Aufträge ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot bzw. dem erteilten Auftrag.

7.3Bei Werkverträgen (z.B. Erstellung von Webseite- oder Onlineshop) ist Netzfokus berechtigt, Abschlagszahlungen im Sinne des § 632a BGB zu verlangen. Abweichende Individualvereinbarungen bleiben unberührt.

7.4Entgelte für laufende Dienstleistungen und Supportleistungen werden auf Stundenbasis je angefangene viertel Stunde abgerechnet und in dem Monat, in dem sie anfallen, in Rechnung gestellt.

7.5Bei Dauerschuldverhältnissen (zum Beispiel Domains, Hosting, Wartungsverträge usw.) wird die vereinbarte Grundvergütung jeweils monatlich im Voraus abgerechnet. Nutzungsabhängige Vergütungsbestandteile werden dabei zum Ende eines Monats abgerechnet.

7.6Ein Skonto wird nicht gewährt. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

7.7Netzfokus ist berechtigt, die eigenen Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem die eigenen Kosten von Netzfokus für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann er die von Netzfokus erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.

8Abnahme

8.1Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann Netzfokus verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Netzfokus den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die Netzfokus dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

9Mängelgewährleistung

9.1Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Netzfokus. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Netzfokus resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

10Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

10.1Netzfokus räumt dem Kunden - nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden - grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.

10.2Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Netzfokus ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Netzfokus dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

10.3Ferner ist Netzfokus berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum des von Netzfokus erstellten Projektes zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

11Vertraulichkeit

11.1Netzfokus wird alle Netzfokus zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Netzfokus verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

12Haftung und Freistellung

12.1Die Haftung von Netzfokus für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet Netzfokus jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung von Netzfokus für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

12.2Der Kunde stellt Netzfokus von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Netzfokus aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

13Schlussbestimmungen

13.1Die zwischen Netzfokus und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Netzfokus als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

13.3Netzfokus ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- bzw. Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist Netzfokus berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

14Salvatorische Klausel

14.1Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder diese Geschäftsbedingungen Lücken enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.


Stand 01.02.2024
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Hinweise zur Online-Streitbeilegung

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Kontaktdaten

Netzfokus GmbH
Justus-von-Liebig-Ring 14
25451 Quickborn
Telefon 04106 64045-100
E-Mail hallo@netzfokus.de

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